Grundpflege
Die Grundpflege erfolgt nach den Vorgaben der Pflegeversicherung (SGB XI) und umfasst Hilfen bei den Aktivitäten des täglichen Lebens im häuslichen Umfeld der Pflegebedürftigen.
- Körperpflege (z. B. Waschen, Duschen, Baden, Mund‑ und Zahnpflege, Rasur, Haut‑ und Haarpflege, An‑und Auskleiden).
- Mobilisieren und Aktivieren, z. B. Unterstützung beim Aufstehen, Lagern und Positionswechsel, Förderung der Beweglichkeit und Restselbstständigkeit.
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, z. B. mundgerechtes Zubereiten von Speisen, Hilfe beim Essen und Trinken, Hinweise zu bedarfsgerechter Ernährung nach ärztlichen Vorgaben.
Behandlungspflege (ärztlich verordnete Maßnahmen)
Die Behandlungspflege wird auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung (HKP‑Richtlinie) und nach Genehmigung durch die Krankenkasse erbracht.
- Medikamentengabe (Stellen und Verabreichen von Arzneimitteln nach ärztlicher Anordnung, Beobachtung von Wirkung und möglichen Nebenwirkungen).Preisliste-2026.pdf
- Wundversorgung (Versorgung akuter und chronischer Wunden nach ärztlichem Behandlungsplan, Verbandwechsel, Beobachtung des Wundheilungsverlaufs).Preisliste-2026.pdf
- Injektionen (z. B. subkutane Injektionen nach ärztlicher Anordnung).Preisliste-2026.pdf
- Infusionstherapie im häuslichen Umfeld entsprechend ärztlicher Verordnung.
- Kompressionstherapie (An‑ und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen bzw. Anlegen von Kompressionsverbänden nach ärztlicher Verordnung).
- Stomaversorgung (Versorgung und Kontrolle von Stomaanlagen wie z. B. Darm‑ oder Harnableitungen, Wechsel und Entleerung von Stomabeuteln).
- Blutzuckerbestimmung und ggf. Einleitung der verordneten therapeutischen Schritte.
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Palliativversorgung
Windlicht bietet eine palliativmedizinisch und palliativpflegerisch ausgerichtete Versorgung im häuslichen Bereich, häufig in enger Kooperation mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren palliativen Diensten.
- Palliativmedizinische und pflegerische Versorgung mit dem Ziel, Beschwerden zu lindern, Lebensqualität zu erhalten und ein würdevolles Leben bis zuletzt zu ermöglichen.
- Hilfe und Unterstützung für Patientinnen und Patienten in der letzten Lebensphase sowie Beratung und Entlastung von Angehörigen und Nahestehenden.
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege dient der zeitweisen Sicherstellung der Pflege, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, z. B. wegen Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung, und wird nach den gesetzlichen Vorgaben der Pflegeversicherung abgerechnet.
- Pflege und Versorgung der pflegebedürftigen Person im häuslichen Umfeld während der Verhinderung der pflegenden Person.
- Planung, Beantragung und Durchführung im Rahmen der Leistungen der Pflegeversicherung (z. B. nach § 39 SGB XI, Verhinderungspflege).
Pflegeberatung
Windlicht führt Pflegeberatungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Pflegeversicherung durch, insbesondere den verpflichtenden Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldempfänger
- Verpflichtender Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen oder Ehrenamtlichen in regelmäßigen Abständen entsprechend dem Pflegegrad.
- Individuelle Schulung von Pflegepersonen (Angehörige/Ehrenamtliche) in der häuslichen Umgebung, z. B. zu pflegerischen Handgriffen, rückenschonenden Techniken, Umgang mit Hilfsmitteln und zur Entlastung im Pflegealltag.
Vermittlung weiterer Hilfen
Windlicht unterstützt bei der Organisation ergänzender Hilfen und koordiniert auf Wunsch das Zusammenspiel mit anderen Diensten der Arche und externen Anbietern.
- Vermittlung von hauswirtschaftlicher Unterstützung und anderer Hilfe durch den Alltagsunterstützungsdienst der Arche Lüdenscheid (z. B. Einkaufen, Haushaltsführung, Begleitung).
- Vermittlung eines Hausnotrufs zur Erhöhung der Sicherheit im häuslichen Umfeld.
- Vermittlung von Angeboten der Tagespflege, der Kurzzeitpflege und vollstationärer Pflege passend zum individuellen Bedarf.
- Vermittlung und Anbindung an das ambulante Hospiz und an Gruppenangebote im Arche Care Haus (z. B. Trauergruppen, Gesprächs‑ und Begegnungsangebote).
24 Stunden Erreichbarkeit | Telefonnummer 02351 6631317 | pflege@arche-luedenscheid.de
Unsere Pflegedienstleitung – Frau Ariane Andreas – freut sich auf Ihren Anruf